Ein vereinfachtes Beispiel (Tragwerksplanung) zur Abschätzung der
Größenordnungen:
Bei 510 m3 umbautem Raum (EFH) ergibt sich eine
Rohbausumme von 98,00 € x 510 m3, also etwa 50.000,00
€.
Bei einer Bearbeitung aller Leistungsphasen (100 %) ergäbe
sich, - abhängig vom konstruktiven Schwierigkeitsgrad - ein Honorar zwischen 3.756,00
€ und 8.588,00 € für die Tragwerksplanung.
Die reine Genehmigungsplanung läge unter Einberechnung der
vorherigen Leistungsphasen bei (55 %) was einem Honorar zwischen 2.065,80 € und
4.723,40 € entspräche.
Der konstruktive Schwierigkeitsgrad ist bei Einfamilienhäusern
i.d.R. eher einfach, - der von Produktionsgebäuden i.d.R. schwieriger.
konstruktiv einfacher Þ
HOAI §§63;65 Zone I Þ
geringeres Honorar
konstruktiv schwieriger Þ
HOAI
§§63;65 Zone V Þ
höheres Honorar
Genaue Definition s. HOAI
Die Honorarberechnung nach Bundesgesetzblatt (HOAI)
gilt zuzüglich Umsatzsteuer.
[ Honorar ][ Grundsätzliches ][Anmerkungen
]